Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung zu bekennen...
16.01.2014 | Oliver Fichtberger
Tag der Religionsfreiheit
Für die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist Religionsfreiheit ein hohes Gut. Um dies zu illustrieren, wurde ein Filmclip über religiöse Diskriminierung gedreht.
Im Artikel 18 der Allgemeinden Erklärung der Menschenrechte heißt es:
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten hat 1893 die NGO „International Religious Liberty Association" (IRLA) gegründet, die bis heute weltweit die Religionsfreiheit aller Menschen fördert. 1901 hat die Kirche selbst die Abteilung „Aussenbeziehungen und Religionsfreiheit" zur Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit eingerichtet.
Dieser Film Clip zur Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Religionsfreiheit wurde für den kircheninternen Tag der Religionsfreiheit im Januar 2014 in sechs Sprachen von jungen Adventisten mit COMFILMS (http://www.comfilms.com) produziert.
Weil Diskriminierung Menschen verletzt und entwürdigt, verteidigen und fördern wir als Mitglieder der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten gemeinsam mit anderen die Religionsfreiheit für alle Menschen, auch für jene, deren Auffassung wir nicht teilen.
Der Videoclip hat genau diese Botschaft zum Inhalt.
Wenn Sie gerne mit uns über dieses Thema sprechen wollen, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular.
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